Bereits im letzten Jahr hatte die Kooperation von SPD, GRÜNEN und FDP beschlossen, dass das Angebot der OGS ausgeweitet und ab diesem Jahr eine fünfwöchige Ferienbetreuung mit in den OGS-Gebühren inkludiert sein soll. In einem zweiten Schritt sollte die Beitragssatzung angepasst werden. Zur großen Verwunderung schlug die Verwaltung vor alle Beiträge pauschal um 15,71% anzuheben ohne dabei die finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien zu berücksichtigen. „Erfreulicher Weise ist es uns gelungen in Abstimmung mit der Stadtschulpflegschaft als Vertreter der Eltern, einen gemeinsamen Vorschlag einzubringen, der Familien mit einem Bruttojahreseinkommen bis 63.671 EUR spürbar entlastet“, betont SPD-Ratsmitglied, Denis Waldästl. Familien mit einem Bruttojahreseinkommen bis 41.017 EUR zahlen ab 01.08.23 keine Elternbeiträge mehr.
5 Wochen Ferienbetreuung in der OGS inklusive
Ab diesem Jahr sind 5 Wochen Ferienbetreuung in der OGS im Elternbeitrag inkludiert. Die Träger der OGS können für die Ferienbetreuung einen zusätzlichen Beitrag für das Mittagessen sowie für besondere Programmpunkte (wie bspw. einen Museumsausflug) einen Betrag von maximal 6€ pro Tag erheben. Mit dieser Maßnahme sichern wir eine deutliche Angebotsausweitung für die Familien in Sankt Augustin.
Neue Elternbeiträge ab 01.08.2023
Die Elternbeiträge für die OGS sind seitens des Landes gedeckelt auf derzeit maximal 221,- EUR pro Monat. Dieser Höchstbetrag verhindert, dass wir die Elternbeiträge in Sankt Augustin stärker sozial staffeln können. Ebenso gibt es die gesetzliche Einschänkung, dass die OGS dem Grunde nach pflichtig, aber in der Höhe des städtischen Zuschusses freiwillig ist. Diese Rahmenbedingung haben wir als Politik zu beachten. Der Bürgermeister hatte vorgesehen zum 01.08.2023 alle Beiträge – unabhängig vom Einkommen – um 15% pauschal anzuheben. Dies hielt die Ratsmehrheit von SPD, GRÜNEN und FDP für sozial ungerecht. Außerdem war uns wichtig, dass Familien mit niedrigen Einkommen entlastet werden. Der Geschwisterkindbeitrag beträgt ab dem 01.08.2023 50% des Regelbeitrages.