Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 einen Dringlichkeitsantrag von SPD, Grünen, FDP, Aufbruch und CDU zur ZUE beschlossen (gegen die Stimmen der Linken) beschlossen. Ein starkes Signal an das Land NRW, dass die Stadt Sankt Augustin hier mit einer klaren Stimme spricht.
Die Stadt Sankt Augustin hat schon bei Bekanntwerden der Pläne zur Einrichtung einer ZUE in Sankt Augustin ihre gut begründeten Bedenken gegenüber der Landesregierung und der Bezirksregierung vorgetragen und auf die Konzipierung einer dezentralen Unterbringungslösung gedrängt. Die diverse Aspekte betreffenden Entwicklungen der ZUE in ihrer bisherigen Bestandszeit – aktuell die Entwicklung des Infektionsgeschehens – haben die Bedenken gegenüber der ZUE und die Forderung nach einer dezentralen Unterbringung nachhaltig unterstrichen. Die Stadt Sankt Augustin hält es deshalb sowohl aus Gründen des Infektionsschutzes als auch aus humanitären und integrationspolitischen Erwägungen heraus nach wie vor fürgrundsätzlich geboten, dass Geflüchtete seitens des Landesfrühzeitig in möglichst kleinen Einrichtungen dezentral untergebracht werden. Die vorhandenen Kapazitäten des Landes sind entsprechend zu nutzen, Zuweisungen an Kommunen vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Gespräche mit den zuständigen Stellen einzutreten mit dem Ziel, die Zahl der aktuell und künftig in der ZUE untergebrachten Menschen erheblich zu reduzieren, bzw. ggf. schon laufende Gespräche zu intensivieren.
Hierbei ist aktuell ein Schwerpunkt darauf zu legen, dass die Verfahren der Bewohnerinnen und Bewohner der ZUE schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen – abgeschlossen werden. In der Folge sollen nachweislich nicht infizierte Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht abzuschieben oder zurückzuführen sind, schnellstmöglich aus der ZUE des Landes Kommunen zugewiesen werden und dorthin umziehen. Bei Menschen, die momentan in einer Ausweichunterkunft untergebracht sind, ist eine Zuweisung an Kommunen einer Rückkehr in die Sankt Augustiner ZUE vorzuziehen.
Geflüchtete, die im Hinblick auf Covid-19 einer der Risikogruppen angehören, sind besonders zu berücksichtigen und zu schützen. Bei Familien mit sowohl infizierten als auch nicht infizierten Mitgliedern ist selbstverständlich darauf zu achten, dass sie nur auf Wunsch getrennt würden.
Die Stadt Sankt Augustin fordert zudem das Land bzw. den Kreis als zuständige Gesundheitsbehörde auf, regelmäßige verdachtsunabhängige Testungen auf Covid-19 bei Beschäftigten und Geflüchteten in den Landes-Unterkünften vorzunehmen.
Grundsätzlich bekräftigt die Stadt Sankt Augustin, dass sie die ZUE, im Lichte der in 2015 und 2016 getroffenen Vereinbarungen und gemachten Zusagen des Landes, in der derzeitige Ausrichtung als Unterbringung für überwiegende „Dublin-Fälle“ und somit als Ausreisezentrum ablehnt. Vor dem Hintergrund der Gesamtlage sieht die Stadt die ZUE daher als untragbar für Sankt Augustin an und fordert die frühzeitige Schließung der Einrichtung weit vor dem Ende der Laufzeit in 2025.
Mindestens aber müssen schnellstmöglich seitens des Landes die durchschnittliche und die maximale Belegung der ZUE über die gesamte Länge ihrer restlichen Bestandszeit dauerhaft reduziert werden, um die gesundheitlichen Risiken für alle Beteiligten zu reduzieren, aber auch um humanitären Aspekten Rechnung zu tragen. Dies kann z. B. durch eine Wiedereröffnung der mit Pressemitteilung der Landesregierung vom 16.10.2019 bekanntgegebenen zu schließenden acht Einrichtungen unterstützt werden. (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-reduziert-unterbringungskapazitaeten-fuer-fluechtlinge)