Auf dem Karl-Gatzweiler-Platz, dem Markplatz im Zentrum, wird nichts verboten. Radfahrer sollten, wenn es nach der CDU gegangen wäre, im oberen Marktplatzbereich mit einem Fahrverbot belegt werden. Vier Fraktionen (SPD, Grüne, FDP, Aufbruch) im Zentrumsausschuss waren anderer Meinung: Der CDU-Verbotsantrag wurde zurückgewiesen. Der Abstimmung war eine mehrjährige Diskussion vorausgegangen. Klar ist: Die SPD-Fraktion war anfangs auch sehr skeptisch, ob das dort gehen würde. Schließlich einigte man sich darauf, die Entscheidung erst in Kenntnis der endgültigen Ausbauplanung für den neuen Marktplatz zu treffen.
Was jetzt zur Abstimmung stand, zerstreute die Zweifel. Die Markplatzfläche wird im oberen Bereich deutlich verbreitert: Mehr Platz für alle. Hinzu kam, das man genau hier Erfahrungen mit dem Nebeneinander von Fahrrad und Fußgängern sammeln konnte. Seit eineinhalb Jahren funktioniert es schon auf der jetzigen, schmaleren Fläche.
Diese positiven Erfahrungen und die Gewissheit, der bald noch größeren Bereichsfläche im oberen Teil überwanden die Bedenken und führten zu der Überzeugung, das bewährte Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrer hier weiter zu erlauben. Kommunalpolitiker müssen die Realitäten auch erkennen und in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Die Verwaltungsvorlage aus dem Rathaus, gestützt auf Verkehrsexperten, sah genau dies vor. Die Mehrheit der Ratsfraktionen folgte nun dieser aktuellen Einschätzung. Gut so. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) hatte eindringlich auch diese Lösung favorisiert. Hinzu kam, dass die Elternpflegschaft des Rhein-Sieg-Gynasiums sich auch ausdrücklich für die Beibehaltung der Möglichkeit des Fahrradfahrens ausgesprochen hatte. Nach dem Umbau des Marktplatzes wird es also auch weiterhin möglich sein, die im Radverkehrskonzept vom Rat dort auch vorgesehen Verbindung zu nutzen. Selbstverständlich wird dann – so die klare Ausschussvorgabe – die weitere Entwicklung wieder zu beobachten sein. Falls wider Erwarten notwendig, können ergänzende Maßnahmen ggf. beschlossen werden. Und es gilt ja sowieso: Durch eine entsprechende Beschilderung und Markierung wird der Bereich als Fußgängerzone ausgewiesen. Radfahren ist erlaubt, aber eben nur im Schritttempo. Eine vielgeübte, bewährte Praxis. Fahrradfahren wird in Sankt Augustin auch durch diese Entscheidung gefördert.

„Die Stadt setzt auf Verantwortungsbewusstsein, Miteinander und Rücksichtnahme“, betont der Sprecher der SPD-Faktion im Zentrumsausschuss, Gerhard Schmitz-Porten, „ freuen wir uns auf ein modernes Stadtzentrum.“ Hier sind alle willkommen, auch Menschen mit Fahrrädern. Und: Darüber freut sich die SPD besonders, sie dürfen ihr umweltfreundliches Fortbewegungsmittel dort auch weiterhin benutzen.