Reform der Grundsteuer darf zu keiner Mehrbelastung für Mieter und Eigenheimbesitzer führen

Waldästl: „Kommunale Hebesätze müssen an neue Werte aufkommensneutral angepasst werden um Mehrbelastung zu verhindern“

Die bisherige Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage von Einheitswerten aus den Jahren 1964 in Westdeutschland hat das Bundesverfassungsgericht heute für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 31.12.2019 muss eine gesetzliche Neuregelung erfolgen.

Hierzu erklärt Denis Waldästl, Vorsitzender der SPD Sankt Augustin:

„Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequellen für Städte und Gemeinde. Es ist daher im Interesse der Stadt Sankt Augustin und aller Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, dass der Gesetzgeber sehr zügig eine Reform der Grundsteuererhebung herbeiführt.

Eine Kernforderung, die bei der Neufassung der bundeseinheitlichen Bemessungsgrundlage umgesetzt werden muss ist, dass es unter dem Strich nicht zu einer Mehrbelastung für Mieter und Eigenheimbesitzer kommen darf. Daher fordern wir als SPD Sankt Augustin den Gesetzgeber auf, dass neben der einheitlichen Bemessungsgrundlage auch weiterhin ein kommunales Hebesatzrecht gilt.

Die kommunalen Grundsteuerhebesätze müssen sofort angepasst werden, sobald die neuen Bewertungsgrundlagen vorliegen. Wir werden als SPD darauf achten, dass die Grundsteuerreform nicht zum Kostentreiber der Wohnnebenkosten wird.

In diesem Kontext sollte der Gesetzgeber aus unserer Sicht auch berücksichtigen, wie er mit der Grundsteuer für unbebaute Grundstücke umgeht, die grade in Ballungsgebiete oft als Spekulationsobjekte gehalten und nicht für dringend notwendige Wohnbauentwicklungen oder Projekte der sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.“