SPD-Fraktion erweitert Dienstaufsichtsbeschwerde – Bürgermeister Schumacher verursacht weitere ungenehmigte Anwaltskosten – Bauskandal wir noch teurer

Nach den erdrückenden neuen Fakten, die nach einer Akteneinsicht zu Tage getreten sind, hat die SPD Fraktion ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Schumacher erweitert. Die Aktenlage wurde inzwischen durch Mitteilen der Verwaltung auch bestätigt.

Offenbar hat die Verwaltung unter Verstoß gegen das Vergaberecht und unter Missachtung der Rechte des Rates der Stadt Sankt Augustin mit einem Sicherheitsdienst einen Vertrag geschlossen, dessen Auftragswert über 50.000.- € betrug und damit nach der Gemeindeordnung der Genehmigung durch den Stadtrat bedurft hätte. Eine nachträgliche Genehmigung verweigerte konsequenter Weise der Gebäudeausschuss mehrheitlich. Nun muss der Bürgermeister sehen, wie er mit den ungenehmigten Ausgaben umgeht.

Ferner hat der Bürgermeister Rechtsanwaltskosten für die juristische Baubegleitung des Bauskandals Schützenweg ohne Kontrolle laufen lassen. So ist schon früh die 50.000 € Grenze überschritten worden, ohne dass er dies kontrolliert hat und insoweit ist eine Beteiligung des Rates für die Mittelfreigabe wiederholt nicht rechtzeitig erfolgt. Die Verwaltung hat den Gebäudeausschuss nachträglich in seiner Sitzung am 30.08.2016 um Zustimmung zur Mittelvergabe bis zu einer geschätzten Gesamtsumme von 91.000 € gebeten. Zu diesem Zeitpunkt hätte der Verwaltung aber bereits bekannt sein müssen, dass die Genehmigungsgrenze von 50.000.- € längst überschritten war, was sie damals noch abstritt. In der Folge ist selbst die Schätzung des Gesamtausgabenvolumens der Verwaltung überschritten und der Rat entgegen den klaren Vorschriften der Gemeindeordnung wiederum nicht erneut beteiligt worden. Die Kosten liegen schon jetzt für die juristische Baubegleitung bei über 120.000 €.

Darüber hinaus hat der Bürgermeister eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Aufarbeitung des internen Verwaltungshandelns beauftragt, ohne den Rat überhaupt zu beteiligen. Auch hier war der Auftragswert genehmigungsbedürftig. Der Versuch, im letzten Haupt- und Finanzausschuss nachträglich eine Genehmigung der Vergabe zu erhalten, ist gescheitert. Es liegt daher auch für diese Auftragsvergabe keine Genehmigung für die anfallenden Kosten vor. Diese über 53.000 € zusätzlichen Rechtsanwaltskosten hätten überhaupt nicht anfallen müssen, wenn der Bürgermeister sein eigenes Fehlverhalten intern oder durch die Dienstaufsicht hätte prüfen lassen. “Wir haben den Landrat um rechtliche Bewertung des unseres Erachtens rechtswidrigen Verwaltungshandelns des Bürgermeister Schumachers gebeten. Wir sprechen hier von ca. einer viertel Millionen ungenehmigter Ausgaben von Steuermitteln. Hier liegt ein persönliches Versagen des Bürgermeisters vor, der wiederholt und in Kenntnis der Rechtsstellung des Rates macht, was er will und gegen Gesetze verstößt“, erklärt SPD Fraktionsvorsitzender Marc Knülle.