Pressemitteilung:
Dortmund, 12. Februar 2010
In Sankt Augustin wird das Grundrecht der freien Schulwahl missachtet!
Die Sachlage: Das Anmeldeverfahren für die neue Gesamtschule in Sankt Augustin endete bereits am 08.02.2010 – also früher als in angrenzendenGemeinden. Dies hatte schwerwiegende Folgen: Viele Kinder aus Sankt Augustin wurden an Gesamtschulen in einer Nachbargemeinde (Bonn-Beuel, Hennef,
Troisdorf) angemeldet, konnten aber dort nicht aufgenommen werden.
In Sankt Augustin gab es inzwischen keine Möglichkeit mehr zur Anmeldung an der geplanten Gesamtschule. Angeblich sei eine Wiederaufnahme des
Anmeldeverfahrens nicht zulässig.
Werner Kerski, Vorsitzender der GGG NRW (Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule e.V.): „Diese Auffassung verstößt gegen das Grundrecht der freien Schulwahl.“ Ein Grundrecht könne nur durch Gesetz, nicht aber durch Erlasse, Verfügungen oder ähnliche verwaltungsinterne Regelungen eingeschränkt werden:
Die oben beschriebene Auffassung ließ den Schluss zu, dass die Verpflichtung der
Stadt Sankt Augustin zur Errichtung einer Gesamtschule wegen zu geringer Anmeldezahl nicht gegeben sei. Auch dies ist inzwischen sachlich nicht länger vertretbar:
Kerski: „Der Rat der Stadt Sankt Augustin ist gut beraten, in seiner Sondersitzung
am 16.02.2010 diese Sachverhalte ernst zu nehmen, wenn er gerichtliche Entscheidungen zu seinen Ungunsten vermeiden will.“












