Pressemitteilung:
Sankt Augustin, 29. März 2010
Verwaltungsgericht entscheidet über Abbau der SPD Wahlplakate
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In einer außergerichtlichen Einigung hat das Verwaltungsgericht Köln nun entschieden, dass eine eindeutige Erkennbarkeit der Urheberschaft eines Plakates im Einzelfall auch durch eine klar erkennbare körperliche Verbindung mit einem unzweifelhaft einer Partei zuzuordnenden Plakat hergestellt werden kann.
"Dass die Stadt Sankt Augustin diesem Punkt zustimmt, bestätigt uns in unserer damaligen Auffassung, dass der Abbau von etlichen Plakaten unrechtmäßig stattgefunden hat", erklärt SPD - Vorsitzender Denis Waldästl.
In einem Punkt, der Kostenteilung des Verfahrens, hat die Stadt nicht zugestimmt. Die zuständige Richterin hat nun entschieden, dass die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte bei den Beteiligten liegen.






