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Pressemitteilung:

Sankt Augustin, 16. März 2009

Wahlcomputer der Stadt Sankt Augustin bleiben bei der Europawahl im Lager.

Verfassungsgerichtsurteil betrifft auch Sankt Augustiner Wahlcomputer
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das der Einsatz der Wahlcomputer der niederländischen Bautypen NEDAP ESD 2 verfassungswidrig ist, dürfen diese bei den nächsten Wahlen auch in Sankt Augustin nicht mehr eingesetzt werden.

Die Stadt Sankt Augustin, die genau über diese verfügt, muss nun zurück zu Stift und Zettel bei den nächsten Wahlen greifen. Anschaffungskosten der Wahlcomputer seit dem Jahr 2000 bisher ca. 130.000 Euro

Die Geräte seien mangelhaft. Der Wähler könne auch nicht die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung ohne besondere Sachkenntnis überprüfen, so das Gericht. Gerade bei den NEDAP Geräten wurde die Stimme ausschließlich elektronisch erfasst und gespeichert. Programmierfehler oder zielgerichtete Manipulationen seien dadurch schwer erkennbar gewesen. Es bestand nach der Stimmabgabe auch nicht die Möglichkeit zu überprüfen ob die Stimme wirklich gezählt worden war.

Die letzten Wahlen in Sankt Augustin bleiben trotzdem gültig. Nun muss nur umgeplant werden, was einen erheblichen Mehraufwand für die Verwaltungsmitarbeiter bedeuten wird.

Marc Knülle, SPD Bürgermeisterkandidat: Es ist bedauerlich, dass die Wahlcomputer nicht die Sicherheit geben, die ein Wähler bei der Stimmabgabe erwarten kann. Bedenken vieler Wähler, die misstrauisch den Wahlcomputern gegenüberstanden ist nun Rechnung getragen worden durch das Verfassungsgericht. Es wird nun wieder mit Zettel und Stift zu wählen sein, wie in der guten alten Zeit. Die Modernisierung der Wahlverfahren hatte auch Vorteile, aber schreckte auch viele ab. Wir Sozialdemokraten können gut mit dem altherkömmlichen Wahlverfahren leben, immerhin hat die SPD das letzte Mal die Mehrheit in Sankt Augustin gewonnen als noch mit Stimmzettel und Stift gewählt wurde.

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