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Pressemitteilung:

Sankt Augustin, 21. September 2007

CDU/FDP ignorieren „KiBiz“ – Bürgerproteste

SPD und Grüne hatten beantragt, dass in der Resolution festgestellt werden sollte, dass auch aus unserer städtischen Sicht erheblicher Nachbesserungs-bedarf am Kinderbildungs-gesetz besteht. Der Rat der Stadt Sankt Augustin fordert deshalb den Landtag auf, den Entwurf zum „Kinderbildungsgesetz“ (KiBiz-NRW) in seiner bisherigen Form nicht anzunehmen und zumindest in sechs benannten Punkten zu überarbeiten.
Das Kinderbildungsgesetz löst das Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ab und schafft veränderte Grundlagen zur Finanzierung und Gestaltung von Kindertageseinrichtungen in NRW. In seiner jetzigen Fassung ist damit zu rechnen, dass die Elternbeiträge erhöht werden müssen, gleichzeitig die Betreuungsqualität sich aber nicht verbessert, möglicherweise sogar verringert.
Die SPD lehnt eine finanzielle Mehrbelastung der Eltern ab. Das Land muss sich auch an den Betreuungsangeboten finanziell beteiligen, die über die vorgesehenen maximalen 45 Stunden hinausgehen. Durch Festlegung von maximalen Gruppengrößen und einer definierten Relation von Kinderzahl / Erzieherin muss ein landeseinheitlicher Standard der Betreuungsqualität gewährt werden. Die Verschlechterung der Betreuung gerade der Kinder unter 3 Jahren durch die vorgesehene Kopfpauschale lehnen wir ab. Wir unterstützen die Bemühungen von Unternehmen Betriebskindergärten einzurichten. Wichtig ist uns, dass den Elternräten auch zukünftig die bisherigen Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte eingeräumt werden.
Empört reagierte Ratsfrau und Vizebürgermeisterin Angelika Günther auf den Vorschlag aus den Reihen der CDU, man solle doch erst einmal abwarten, wie sich das Gesetz auswirke. Angelika Günther: „Ich habe am Informationsstand einer Kindertageseinrichtung gestanden und den Eltern und Erzieherinnen zugehört. So wie es jetzt ist, läuft es allenfalls auf satt und sauber hinaus. Von Bildung kann keine Rede mehr sein. Die große Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger kann man doch hier nicht einfach übergehen. Ein Gesetz muss doch gestaltet werden, wenn es in der Planung ist und doch nicht erst dann, wenn die absehbaren Schäden eintreten.“ Die neuesten Ankündigungen aus Düsseldorf lassen etwas hoffen.

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