Pressemitteilung:
Sankt Augustin, 02. Juli 2007
Sanktionen bei Handyverbot zu hart und unrechtmäßig
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Wenn die Schüler gegen das Verbot von Handy, MP3-Player Nutzung während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände verstoßen, muss dies geahndet werden, jedoch in einem verhältnismäßigen Rahmen.
„Eine Einbehaltung der Gegenstände von 14 Tagen ist absolut über das Ziel hinausgeschossen“, kommentiert der Juso Vorsitzende, Denis Waldästl den Beschluss der Schulkonferenz.
„Wir haben uns deshalb beim Schulministerium NRW erkundigt, die haben bestätigt, dass eine Einbehaltung von 14 Tagen nicht zulässig ist. Die Gegenstände sollen generell nach Unterrichtsschluss zurückgegeben werden“, so Waldästl weiter.
„Man erwartet von Jugendlichen, dass sie sich ans Gesetz halten. Im Gegenzug erwarten Jugendliche aber auch, dass man sich rechtmäßig gegenüber ihnen verhält. Deshalb sehen wir als Jugendpolitiker die Notwendigkeit uns in dieser Angelegenheit hinter die Schüler zu stellen“, so Waldästl.
Es gibt sicherlich andere Maßnahmen um das Handyverbot konsequent durchzusetzen, die vor allem aus pädagogischer Sicht effektiver sind, ergänzt die stv. Vorsitzende Janina Hofmann.






