Pressemitteilung:
Sankt Augustin, 08. Februar 2007
Stadtverwaltung verwickelt sich in Ausflüchten
- Verstoß gegen geltende Gesetze im Haushalt dokumentiert.
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Tut er es nicht, wie es im § 71 der Gemeindeordnung von NRW vorgeschrieben ist, verliert er jeden Anspruch auf seine beamtenrechtlichen Pensionsansprüche. Das wären alleine für die Zeit bis zu seinem Rentenbeginn bereits schon mehr als 250.000 € von der Versorgungskasse. Der Gesetzgeber hat sich ja mit dem Gesetz etwas gedacht, er will eben nicht, dass Wahlbeamte in Frühruhestand gehen und trotzdem ihre hohen Pensionsbezüge kassieren, obwohl sie hätten weiter arbeiten können.
Um seine Pensionsbezüge, wie im Gesetz vorgeschrieben, nicht zu verlieren, muss der Beigeordnete, wenn er wie Herr Lehmacher (CDU) nach 2008 nicht weiter arbeiten will, hoffen, dass der Rat ihn bei der Wiederwahl nicht wieder wählt, was in Sankt Augustin wohl passieren soll, hinter den Türen sagen das Vertreter von CDU und der Bürgermeister auch offen.
Denn sollte er selbst entscheiden, in Pension gehen zu wollen oder seine Wiederwahl nicht anzunehmen, dann würde er, wie schon beschrieben, seine beamtenrechtlichen Pensionsbezüge (siehe Landesbesoldungsgesetz) verlieren.
Die SPD Fraktion sieht überhaupt nicht ein, dass ein Spitzenbeamter, der nachweislich einen guten Job macht, frühzeitig in Pension geht und durch einen Trick (der negativen Wiederwahl) als Belohnung dafür auch noch seine Pensionsansprüche auf Kosten der Steuerzahler erhält.
Herr Lehmann soll wie jeder Arbeitnehmer bis zum Rentenalter für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt arbeiten oder wenn er nicht weiter will, sich mit den entsprechend deutlichen Abschlägen zur Ruhe setzen, aber eben zu den gleichen Bedingungen wie der Normalbürger auch.
Dem Bürgermeister, der auffallend ruhig war zu dieser Angelegenheit im Hauptausschuss, ist die Tragweite dieses Vorgangs wohl sehr bewusst. Er versucht daher, über die Schiene man wolle ja die Dezernate zusammenlegen in 2008 und dadurch benötige man Lehmacher gar nicht mehr, verdeckt, was sich da zu Ungunsten des Steuerzahlers abspielen soll.
Natürlich kann man darüber nachdenken, Dezernate zusammen zu legen. Aber es macht für den Steuerzahler nur richtig Sinn, wenn der Beigeordnete das Rentenalter erreicht. Für die Stadt Sankt Augustin, insbesondere bei den vielfältigen Aufgaben und den vielen Problemen, die zu lösen sind, die Presse berichtet bekanntlich fortlaufend darüber, ist es äußerst fragwürdig, ob eine Verringerung der Dezernentenzahl Sinn macht. Wenn, dann muss dies mit Konzepten der Veränderung der Verwaltungsstruktur untermauert sein und konzeptionell begründete Effizienzsteigerungen deutlich werden, die eine nicht Wiederwahl eines Beigeordneten und den Folgen für den Steuerzahlen begründen.
Dazu gibt es überhaupt keine konzeptionellen Ansätze in der Verwaltung, einfach einen Beigeordneten wegstreichen, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein und ohne Konzept, ist ein weiteres Beispiel der desolaten Personalpolitik des Bürgermeisters.
Und was auch noch ein schwerwiegender Punkt ist, dass all das nur durch Beratung und Entscheidung des Rates, als Souverän der Stadt, passieren darf. Der Rat hat über die Zusammenlegung von Dezernaten noch nie beraten oder Entscheidungen getroffen. Alleine, dass im Ausschreibungstext zur Besetzung der Sozialdezernentenstelle der Vorbehalt der möglichen Zusammenlegung von Dezernatsbereichen gemacht worden ist, bedeutet noch gar nichts.
Im Übrigen hatte sich die SPD im Haupt- und Finanzausschuss damals deutlich gegen diese enge Fassung der Ausschreibung eingesetzt. Sie unterlag bei der entscheidenden Sitzung des Ha/Fa´s mit ihren Vorschlägen. In der Ratssitzung habe man die Ausschreibung natürlich dann passieren lassen, um endlich die Stelle neu besetzen zu können. Es war die Zustimmung auf Grund der Notwendigkeit, aber nicht als Einverständnis zu allen Teilen der Ausschreibung zu verstehen, eine Missdeutung heute ist böswillig und falsch.
Und diesen ganzen unglaublichen Vorgang auch noch so dreist im HH Entwurf zu dokumentieren, setzt allem noch die Krone auf. Da wird einfach das Gehalt herausgestrichen mit der schriftlich dargelegten Begründung: „Es wird davon ausgegangen, dass nach Ablauf der Wahlzeit des bisherigen Stelleninhabers diese Stelle intern besetzt wird und dadurch keine zusätzlichen Personalausgaben entstehen“ (Seite 112, Haushaltsentwurf).
Ein klarer Verstoß gegen die Gemeinde-Haushalts-Verordnung, denn in einen Haushalt sind alle Ausgaben und Einnahmen aufzunehmen und in der Finanzplanung darzustellen, die entstehen werden. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Lehmacher noch einmal antreten muss, wäre die HH-Stelle nur dann so aufzunehmen, wenn der Rat dazu bereits eine Entscheidung gefasst hätte. Dies hat er aber keineswegs. Daher sind hier Unrechtlicherweise Tatsachen vorausgesetzt, die keinem Beschluss zu Grunde liegen und eindeutig gegen die Vorschriften der Gemeindeordnung zu Wahlen der Beigeordneten stehen.
Auch das Innenministerium von NRW hat auf telefonischer Nachfrage bestätigt, dass ohne Beschluss des Rates und ohne nicht erfolgte negative Wiederwahl das Gehalt im HH stehen muss auf Grund der Gemeinde-Haushalts-Verordnung.
Marc Knülle: „ Es ist zu befürchten, dass Bürgermeister Schumacher und seine CDU diese heikle Personalentscheidung durchdrücken werden und sich nicht zu schade sind, mit einem Trick Herrn Lehmacher mit all seinen sonst verlorenen beamtrechtlichen Pensionsansprüche frühzeitig in den Ruhestand schicken werden. Für die Stadt kann man nur hoffen, dass bis dahin noch einer der anderen Beigeordneten ein Konzept zur Umstrukturierung der Verwaltung dem Bürgermeister erarbeitet, damit nicht der ganze Laden gegen die Wand fährt, das haben die hunderte gut arbeitenden Mitarbeiter der Verwaltung nicht verdient.“






